Hintergrund: Simpne Buchner auf verschneitem Berggipfel

Liebe Patientinnen und Patienten,

zum 01.10.2022 gelten im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zahlreiche Neuregelungen. Gemäß dem geänderten § 28b IfSG müssen Besucher von Heilmittelpraxen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Diese Regelung soll bis zum 07.04.2023 gelten.

Bei der Behandlung trage auch ich weiterhin eine FFP2 Maske.

Ich wünsche uns allen eine gute, stabile Gesundheit und ein achtsames Miteinander. Für weitere Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.