Hintergrund: Simpne Buchner auf verschneitem Berggipfel

 

Liebe Patientinnen, liebe Patienten!

Die Praxis ist vom 04.08. bis 08.08.2025 geschlossen.

Ab Montag den 11.08. bin ich wieder für Sie da.

Vielen Dank und eine gute Zeit!

 

 

Ein Berufsgesetz für die Osteopathie schafft viele Gewinner

Die beiden führenden Berufsverbände (Verband der Osteopathen Deutschland e.V. und der Bundesverbands Osteopathie e.V.) unterstreichen das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben ausdrücklich, die Osteopathie in Deutschland berufsgesetzlich zu regeln.

Mehr Transparenz durch geschützte Berufsbezeichnung

Ein zentrales Anliegen der Osteopathie Berufsverbände ist die Transparenz über die Qualifikation der Behandelnden. Derzeit ist die Berufsbezeichnung „Osteopath“ bzw. „Osteopathin“ nicht geschützt, was zu erheblicher Verunsicherung bei Patient*innen führt. Die sollen jedoch auf den ersten Blick erkennen können, ob ihr/e Therapeut*in qualifiziert ist. Ein Berufsgesetz könne klarstellen, dass die Ausübung der Osteopathie ein mindestens vier- bis fünfjähriges Studium bzw. eine entsprechend umfassende Ausbildung voraussetzt – und künftig an eine gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung gebunden ist.

Eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt: Rund 20 Prozent derjenigen, die Osteopathie anbieten, verfügen nicht über eine abgeschlossene oder lediglich über eine unzureichende Ausbildung.

Patientenschutz und Qualitätssicherung als zentrale Gewinner

Ein Berufsgesetz würde unqualifizierte Anbieter*innen künftig ausschließen – und damit den Patient*innenschutz massiv stärken. „Wer Osteopathie anbietet, muss auch entsprechend qualifiziert sein – das schützt Patient*innen und sichert die Qualität der Behandlung“.

Verbraucherschutz: Qualität statt Scheinleistung

Ein weiterer zentraler Gewinner: der Verbraucherschutz. Bislang zahlen Patient*innen und Krankenkassen für osteopathische Leistungen, ohne sicher sein zu können, dass diese auch qualitätsgesichert durchgeführt werden.

„Wer für Osteopathie bezahlt, muss sich darauf verlassen können, auch qualifizierte Osteopathie zu erhalten“. Ein Berufsgesetz würde es ermöglichen, unqualifizierte Anbieter*innen aus dem Markt zu nehmen – ein klarer Vorteil für Versicherte und Krankenkassen.

 

 

Osteopathie München Innenstadt